M2 schützt

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Handeln sind für uns ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung und in einer Grundsatzerklärung verankert (s. u. ). Hinweise oder Beschwerden in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten können über das gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingerichtete Beschwerdeverfahren abgegeben werden. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren können Sie unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren entnehmen.

Sie können alternativ auch Beschwerden und Hinweise telefonisch, per Telefax, E-Mail oder postalisch abgeben. Dazu verwenden Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:

Adresse: Uerdinger Straße 62, 40474 Düsseldorf
Telefonnummer: +49 211 415586817
Telefax: +49 211 415586820
E-Mail-Adresse: beschwerde@derhinweis.de 

Beschwerdeportal Verfahrensordnung
Grundsatzerklärung

Prinzipien

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Handeln sind für die Vebego Deutschland B.V. & Co. KG mit den Tochterunternehmen

  • Vebego Facility Services B.V. & Co. KG,
  • M2 Personal GmbH und
  • HDG Hoteldienstleistungsgesellschaft mbH

sowie deren in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. International anerkannte Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte werden respektiert und geltendes Recht umgesetzt.

Unsere Geschäftsprozesse sind so ausgestaltet, dass Menschenrechtsverletzungen in unserem Geschäftsbereich und den Zulieferern vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Unsere Grundsatzerklärung steht im Einklang mit folgenden Standards:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Diese Grundsatzerklärungen ergänzt den in unserem Unternehmen bestehenden Code of Conduct.

 

Erwartungen

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung der dargestellten Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.

 

Risiken

Im Rahmen unseres Geschäftsbereiches haben wir folgende Risiken als wesentlich erkannt:

  1. Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz
    Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Beschäftigten, Geschäftspartner und Kunden sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß gesetzlichen Bestimmungen und Branchenstandards unserer zuständigen Berufsgenossenschaften bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit unserer Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
  2. Faire Bezahlung und soziale Sicherheit
    Die Vergütung unserer Beschäftigten richtet sich nach den jeweiligen Branchen- und Arbeitsmarktstandards. Dazu engagieren wir uns in den jeweiligen Branchenverbänden.
  3. Schutz vor Diskriminierung
    In unseren Unternehmen sind Beschäftigte aus vielen Ländern und Nationen tätig. Wir haben eine Organisationsstruktur, die diese Vielfalt unterstützt und fördert.
  4. Religions- und Meinungsfreiheit
    Bedingt durch die internationale und kulturelle Vielfalt in unserem Unternehmen sind Religions- und Meinungsfreiheit für unsere Unternehmen Selbstverständlichkeit.
  5. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
    Wir respektieren das Recht unserer Beschäftigten, einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung beizutreten oder dies nicht zu tun. Wir begrüßen das Recht und die Möglichkeit, im Rahmen der geltenden Gesetze Tarifverhandlungen zu führen, und unterstützen dies.
  6. Schutz von Kindern und Minderjährigen
    Kinder werden in unseren Unternehmen nicht beschäftigt. Minderjährige, die nicht Kinder sind, werden allenfalls unter strenger Beachtung aller gesetzlichen und tariflichen Vorgaben beschäftigt, zum Beispiel als Auszubildende.
  7. Schutz von Umwelt und Natur
    Unter Beachtung aller geltenden Gesetze und Auflagen wollen wir unseren Beitrag zum Umweltschutz erhalten und ausbauen.

Diese im Rahmen unserer Risikoanalyse noch vertiefend getroffenen Bewertungen der wesentlichen Risiken aus unseren Geschäftsbereichen werden wir regelmäßig hinterfragen und neu bewerten. Zur Minimierung der vorgenannten Risiken haben wir ein Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, welches den Besonderheiten unserer Branchen Rechnung trägt.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitenden wurden über unsere Standards informiert und werden von uns angehalten, durch ihre Tätigkeit und Leistungen die Sorgfaltspflichten im Bereich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sicherzustellen.

 

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Umsetzung unserer Unternehmenspolitik liegt bei der Geschäftsleitung. Diese informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit der zuständigen Personen und koordiniert die Aktivitäten. Zur Unterstützung und Überwachung wurde bei der M2 Personal GmbH Frau Elke Wurbs zur Menschenrechtsbeauftragten berufen, die in dieser Funktion eng mit den notwendigen Fachabteilungen, wie Einkauf, Recht, QM und Personal sowie den operativen Einheiten zusammenarbeitet. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zu den menschenrechtlichen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten werden wir jährlich Stellung nehmen und diesen Bericht veröffentlichen.

 

Beschwerdeverfahren

Unmittelbar Betroffenen und denjenigen, die Kenntnis von potenziellen und tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Schutzes der Umwelt haben, wird die Möglichkeit geboten, auf Risiken und Verletzungen innerhalb unseres Geschäftsbereiches sowie der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Über unser

  • Beschwerdestellenportal,
  • telefonisch unter +49 (0)211 415586817,
  • per Telefax unter +49 (0)211 415586820,
  • per E-Mail an beschwerde@derhinweis.de oder
  • schriftlich an Beschwerdestelle der Vebego Deutschland Gruppe, c/o Rechtsanwälte Prof. Dr. Schiefer, Dr. Todisco, Bungart, Nordhausen und Dreyer PartGmbB, Uerdinger Straße 62, 40474 Düsseldorf

haben die Personen die Möglichkeit, die Verstöße oder Missstände anzuzeigen. Meldungen werden vertraulich behandelt.

Die im Unternehmen implementierten Risikomanagementstrukturen sowie die eingeleiteten Maßnahmen inklusive des Beschwerdeverfahrens werden mindestens einmal jährlich sowie bei entsprechenden Hinweisen überprüft.

Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren.

Die Kontaktwege sowie die Verfahrensordnung sind auf unserer Internetseite www.elsta-gmbh.de veröffentlicht.